Cubism as a Revolution in Modern Art: When Reality Shatters

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Juan Gris, The Bordeaux Bottle (1913). Gris breaks down the everyday object into geometric surfaces and overlapping perspectives: a striking example of his crystalline, architecturally precise Synthetic Cubism. Photo: Public domain, via: Wikimedia Commons
Juan Gris, The Bordeaux Bottle (1913). Gris breaks down the everyday object into geometric surfaces and overlapping perspectives: a striking example of his crystalline, architecturally precise Synthetic Cubism. Photo: Public domain, via: Wikimedia Commons

No style of the European avant-garde has challenged the relationship between image and reality as fundamentally as Cubism. Around 1907, Pablo Picasso and Georges Braque broke the visible world down into fragments—and reassembled them according to their own rules. What appeared to be a rupture was, in truth, the beginning of a new visual language that would shape the entire 20th century.

In the fall of 1907, Georges Braque visited Pablo Picasso’s studio in Montmartre and saw a painting there that, by his own account, shook him like a sip of kerosene. It was “Les Demoiselles d’Avignon”—a painting that belonged to no school, honored no tradition, and obeyed no prevailing aesthetic. Five female figures, rough and angular, carved out of the picture plane, their faces partly frozen into masks, partly broken into abrupt angles. Picasso had studied African sculptures and Iberian reliefs and distilled from them a visual language that abandoned the representation of reality in favor of simultaneously rendering it from multiple perspectives. Braque recognized the revolutionary power of the work—and began working with Picasso on a visual language that, for the first time since the Renaissance, truly undermined the Western concept of central perspective. This collaboration gave rise to one of the most influential movements in art history.

Analytical and Synthetic: The Two Faces of a Movement

The development of Cubism was not linear but unfolded in two distinct phases, which art historians describe as Analytical and Synthetic Cubism. During the analytical phase, which lasted roughly from 1908 to 1912, Picasso and Braque reduced their palette to an almost monochromatic spectrum of ochre, gray, and brown tones. The objects—mostly musical instruments, newspapers, bottles, and human heads—were broken down into their geometric components and simultaneously arranged on the picture plane from varying perspectives. Georges Braque’s “Violin and Jug” (1910) or Picasso’s “Portrait of Daniel-Henry Kahnweiler” (1910) exemplify how a motif is dissolved into a network of planes, edges, and fragments without disappearing entirely.
Starting in 1912, a new element was introduced: the collage. In “Still Life with Wicker Chair,” Picasso glued oilcloth and scraps of newspaper onto the canvas—thereby opening up a second layer of meaning. Now Cubism no longer played merely with the visual dissolution of the object, but also with the status of the artwork itself. This Synthetic Cubism worked with clearer forms, bolder colors, and an ironic awareness of the material.

A Network of Voices: Léger, Gris, Delaunay, and the Spread of Cubism

Although Picasso and Braque were the pioneers, Cubism was a collective movement from the very beginning. Juan Gris, the Spaniard in exile in Paris, developed a crystalline, decorative variant of the new visual language, which achieved an almost architectural precision in works such as “Breakfast” (1914). Fernand Léger applied Cubist principles to the world of machines and workers—his robust, cylindrical figures appear as if milled from metal and combine Cubism with an explicitly modern, industrial iconography.
Robert Delaunay, in turn, broke with the chromatic restraint of early Cubism and developed Orphism—a visual language of overlapping color discs intended to make light and movement visible. His “Simultaneous Windows” (1912) reference the Cubist simultaneous perspective but translate it into a vibrant dynamic of color that points toward abstraction. In this way, Cubism became the nexus between figurative tradition and the still-young idea of the completely non-representational image.

Reception and Legacy: From Scandal to Foundation

Yet the contemporary reception of Cubism was by no means triumphant. The name itself stems from a derogatory remark by a critic: In 1908, Louis Vauxcelles mocked Braque’s landscapes as a collection of small cubes—“cubes”—and thus unwittingly gave an era its name. The 1911 Salon des Indépendants in Paris, where Léger, Delaunay, and Albert Gleizes presented Cubist works, sparked public outrage and heated debates. But just a few years later, the climate had changed. Collections such as those of Gertrude STEIN and Daniel-Henry Kahnweiler secured institutional recognition for early Cubism; art critics like Apollinaire became its eloquent advocates. By the time of World War I, the movement had long since become a part of world history. It influenced Constructivism in Russia, De Stijl in the Netherlands, Futurism in Italy—and, as a look at Picasso’s late work shows, never truly influenced itself.
Since Cubism, the question of whether a painting should depict or question reality can no longer be answered innocently. Anyone who enters an art museum today and encounters a painting that shows multiple views at once, abolishes space, or treats the surface as a vehicle of meaning is moving through a space of experience that this movement first made possible. The legacy of this radical questioning of the image has not been turned into a museum piece—it is constitutive of what we have since come to understand as modern art.

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Klimaanpassung im Baugesetzbuch – viel diskutiert, oft gefordert, aber selten konsequent umgesetzt. Die gesetzlichen Normen sollen unsere Städte wetterfest und zukunftssicher machen. Doch wie viel steckt wirklich dahinter? Und wo bleiben Mut, Innovation und Klarheit, wenn der Gesetzgeber zur Anpassung ruft, aber die Realität weit komplexer ist, als es Paragraphen je sein können?

  • Der Artikel beleuchtet die Rolle von Klimaanpassung im deutschen Baugesetzbuch (BauGB) und analysiert, was die aktuellen Normen tatsächlich leisten.
  • Es werden die zentralen Paragraphen und Regelungen zur Klimaanpassung in der Bauleitplanung detailliert erläutert.
  • Die Herausforderungen für Kommunen und Planer, die aus unklaren gesetzlichen Vorgaben resultieren, werden kritisch dargestellt.
  • Der Beitrag zeigt, wie unterschiedliche Bundesländer und Städte mit den Anforderungen umgehen und wo innovative Ansätze zu finden sind.
  • Er diskutiert die Grenzen normativer Vorgaben und die Bedeutung integrierter, dynamischer Planungsprozesse für echte Klimaresilienz.
  • Der Text setzt sich mit der Rolle von Partizipation, interdisziplinärer Kooperation und neuen Instrumenten auseinander.
  • Risiken und Chancen der aktuellen Gesetzeslage für nachhaltige und lebenswerte Stadtentwicklung werden pointiert herausgestellt.
  • Abschließend gibt es einen Ausblick auf notwendige Weiterentwicklungen und empfiehlt konkrete Schritte für Planer und Kommunen.

Klimaanpassung im Baugesetzbuch: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Seit Jahren steht die Anpassung an den Klimawandel auf der politischen Agenda, spätestens nach den Hitzesommern, Starkregenereignissen und Flutkatastrophen, die Mitteleuropa regelmäßig heimsuchen. Das Baugesetzbuch, kurz BauGB, gilt als zentrales Instrument der Stadtentwicklung in Deutschland. Es regelt, wie gebaut und geplant werden darf, und setzt damit den Rahmen für alles, was zwischen Baugenehmigung und Stadtvision liegt. Doch was bedeutet das konkret für die Klimaanpassung? Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren nachgebessert. Bereits 2011 wurde die Klimaanpassung als Ziel in das BauGB aufgenommen. Seitdem müssen Kommunen „Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung“ in ihren Bauleitplänen berücksichtigen. Was auf den ersten Blick ambitioniert klingt, ist in der Praxis oft ein zähes Ringen um Interpretationen, Gewichtungen und Abwägungen.

Die entsprechenden Paragraphen, allen voran § 1 Absatz 5 und § 1a Absatz 5 BauGB, verpflichten die Gemeinden dazu, bei der Bauleitplanung auch die Erfordernisse der Klimaanpassung zu beachten. Doch wie verbindlich ist das wirklich? Und reicht diese rechtliche Verankerung aus, um Städte und Gemeinden resilient gegen Hitze, Dürre, Starkregen und Sturzfluten zu machen? Hier beginnen die Herausforderungen. Denn die Normen sind, wie so oft im deutschen Bau- und Planungsrecht, geprägt von Abwägungsspielräumen und Interpretationsmöglichkeiten. Sie sind ein Rahmen, kein Durchsetzungsautomatismus. Die Kommunen bekommen einen Auftrag, aber keine scharfen Vorgaben, wie dieser umzusetzen ist.

In der täglichen Planungspraxis zeigt sich, dass dieser Ansatz zwar Flexibilität schafft, aber auch Unsicherheit. Was bedeutet „Berücksichtigung“ konkret? Welche Maßnahmen sind ausreichend, welche nicht? Und wer kontrolliert eigentlich die Qualität der Anpassungskonzepte, die im Rahmen von Bebauungsplänen entstehen? Allzu oft bleibt Klimaanpassung ein wohlmeinendes Ziel, das in der Abwägung gegen andere Belange – wie Baurecht, Wirtschaftlichkeit oder Eigentumsrechte – ins Hintertreffen gerät.

Immerhin: Die Bundesregierung hat erkannt, dass mehr Klarheit nottut. Mit dem Inkrafttreten der Novelle des BauGB 2021 wurden unter anderem die Möglichkeiten zur Sicherung von Grünflächen, Frischluftschneisen und Retentionsflächen gestärkt. Auch die Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen wurde erleichtert. Doch die entscheidende Frage bleibt: Wird das ausreichen, um die Städte fit für die Zukunft zu machen? Oder braucht es mehr Mut, mehr Verbindlichkeit und innovative Instrumente, um den Wandel zu beschleunigen?

Fest steht: Die Herausforderungen der Klimaanpassung sprengen die klassische Logik von Zielvorgaben und Einzelmaßnahmen. Sie verlangen nach integrierten, dynamischen Prozessen, die weit über die reine Bauleitplanung hinausgehen. Das BauGB gibt einen Rahmen, aber echte Klimaresilienz entsteht erst durch ein Zusammenspiel von Planung, Politik, Technik und Gesellschaft.

Wer sich mit den aktuellen Normen zufriedengibt, verkennt die Dynamik des Wandels. Klimaanpassung ist keine Aufgabe, die einmal erledigt und abgehakt werden kann. Sie ist ein Dauerlauf – und das Baugesetzbuch ist nur die Startlinie.

Die zentralen Normen: Was das Baugesetzbuch wirklich verlangt

Ein Blick in das BauGB zeigt: Die Klimaanpassung ist auf mehreren Ebenen verankert, aber selten mit Zähnen versehen. Die wichtigsten Regelungen finden sich in § 1 BauGB, der die Grundsätze der Bauleitplanung festlegt. Dort heißt es, dass bei der Aufstellung der Bauleitpläne „die Erfordernisse des Klimaschutzes und der Klimaanpassung“ zu berücksichtigen sind. Das klingt zunächst nach einem starken Bekenntnis. Doch „berücksichtigen“ heißt im juristischen Sinne: abwägen, aber nicht zwingend umsetzen. Die Kommune kann also im Rahmen ihrer Planungshoheit entscheiden, wie stark sie diesen Belang gewichtet – und wie sie ihn gegen andere Interessen stellt.

§ 1a Absatz 5 BauGB konkretisiert das Thema weiter. Hier wird klargestellt, dass die Vermeidung und Verminderung nachteiliger Auswirkungen des Klimawandels Bestandteil der Bauleitplanung sein muss. Insbesondere sollen Maßnahmen zum Schutz vor Überschwemmungen, zur Sicherung von Frischluftschneisen, zur Durchgrünung und zur Kühlung urbaner Räume gefördert werden. Auch der Flächenverbrauch wird thematisiert, da versiegelte Flächen das Risiko von Überhitzung und Hochwasser erhöhen können. Die Normen empfehlen explizit, Retentionsräume zu erhalten und die Versiegelung zu minimieren. Ein Paradigmenwechsel? Eher ein vorsichtiger Appell.

In der Praxis haben diese Vorgaben durchaus Wirkung. Immer mehr Bebauungspläne enthalten Festsetzungen zu extensiver Begrünung, Regenwassermanagement oder Verschattung. Doch die Umsetzung bleibt oft Stückwerk. Häufig fehlen verbindliche Standards, Kontrollen und Sanktionsmechanismen. Die Prüfung erfolgt in der Regel nur im Rahmen der Planaufstellung und der Abwägung, nicht jedoch im Vollzug des Bauens selbst. Wer einmal einen Bebauungsplan durchforstet hat, weiß: Zwischen textlicher Festsetzung und Realität liegen Welten.

Ein weiteres Problem ist die Fragmentierung der Normen. Während das BauGB den Rahmen vorgibt, sind Details oft in Landesgesetzen, kommunalen Satzungen und technischen Richtlinien geregelt. Das führt zu einem Flickenteppich an Vorgaben, die von Kommune zu Kommune variieren. Wer in München plant, hat andere Anforderungen als in Bremen oder Dresden. Einheitliche Maßstäbe? Fehlanzeige.

Zudem wird Klimaanpassung vielfach als „Zusatzaufgabe“ verstanden – als etwas, das nachträglich integriert wird, wenn die Planung ohnehin schon steht. Das widerspricht dem Gedanken der Vorsorge, der eigentlich im Zentrum der Gesetzesnovellen steht. Echte Resilienz entsteht aber nur, wenn Anpassung von Anfang an mitgeplant wird – und zwar nicht als Add-on, sondern als integraler Bestandteil jeder Maßnahme.

Unterm Strich bleibt festzuhalten: Das BauGB gibt den Kommunen Werkzeuge an die Hand – aber es zwingt sie nicht, diese auch entschlossen zu nutzen. Die Normen setzen auf Einsicht, nicht auf Durchgriff. Das ist gut für lokale Flexibilität, aber schlecht für bundesweite Standards und echte Wirkung.

Kommunale Praxis: Zwischen Vorreitern und Zauderern

Wie setzen Städte und Gemeinden die gesetzlichen Vorgaben um? Die Antwort auf diese Frage offenbart ein breites Spektrum zwischen Innovation und Abwarten. Einige Kommunen, allen voran große Städte wie Hamburg, Freiburg oder Leipzig, nutzen die Spielräume des BauGB offensiv. Sie entwickeln eigene Klimaanpassungskonzepte, setzen auf grüne Infrastruktur und binden Anpassungsmaßnahmen in alle Ebenen der Planung ein. Hier entstehen Schwammstadt-Konzepte, grüne Dächer, Entsiegelungsprogramme und innovative Regenwasserbewirtschaftung, die über das Mindestmaß hinausgehen.

Andere Städte hingegen tun sich schwerer. Hier wird Klimaanpassung oft auf einzelne Maßnahmen reduziert – eine Baumschutzsatzung hier, ein bisschen Fassadenbegrünung dort –, ohne dass daraus eine konsistente Strategie erwächst. Die Gründe sind vielfältig: Ressourcenknappheit, Unsicherheit bei der Auslegung der Normen, politische Zurückhaltung oder schlicht mangelnde Erfahrung mit innovativen Instrumenten. Viele kleinere Gemeinden fühlen sich angesichts der Komplexität des Themas und der Vielzahl der rechtlichen Vorgaben schlichtweg überfordert.

Ein zentrales Problem bleibt die fehlende Verbindlichkeit der Regelungen. Selbst wenn kommunale Planer ambitionierte Ziele setzen, stoßen sie oft an Grenzen, sobald wirtschaftliche Interessen oder private Eigentumsrechte ins Spiel kommen. Das Abwägungsgebot des BauGB bietet zwar Flexibilität, macht es aber schwer, Klimaanpassung gegen andere Interessen durchzusetzen. Hinzu kommt: Die Kontrolle der Umsetzung bleibt häufig lückenhaft. Zwischen Planaufstellung und Bauausführung klafft eine Lücke, in der gute Vorsätze allzu oft versanden.

Dennoch gibt es auch positive Beispiele: In Köln etwa wurde ein umfassendes Konzept zur Hitzeminderung in der Bauleitplanung verankert, das konkrete Vorgaben für Verschattung, Durchlüftung und Begrünung macht. In Stuttgart setzt man auf ein dichtes Netz von Kaltluftschneisen, die im Flächennutzungsplan festgeschrieben sind. Und in Berlin wird die Regenwasserbewirtschaftung zur Pflicht in vielen Neubauvorhaben. Solche Ansätze zeigen, dass das BauGB durchaus genutzt werden kann, um innovative, klimaresiliente Stadtentwicklung voranzutreiben – vorausgesetzt, der politische Wille und die Fachkompetenz sind vorhanden.

Die große Herausforderung bleibt aber: Wie gelingt es, diese Insellösungen in die Breite zu tragen? Wie werden ambitionierte Vorreiter zur Regel, nicht zur Ausnahme? Hier sind nicht nur Gesetzgeber und Kommunen gefragt, sondern auch Planer, Architekten und Landschaftsarchitekten, die mit Kreativität und Durchsetzungsvermögen neue Wege beschreiten.

Am Ende zeigt die kommunale Praxis: Die Normen des BauGB sind kein Allheilmittel, aber auch keine Ausrede. Sie bieten Spielräume und Chancen – doch wer sie nicht nutzt, bleibt im Status quo stecken. Echte Veränderung entsteht erst dort, wo Mut, Innovation und ein langer Atem zusammenkommen.

Die Grenzen der Norm: Warum Paragraphen allein nicht reichen

So wichtig die gesetzlichen Regelungen auch sind – sie haben klare Grenzen. Der Klimawandel ist ein dynamisches, vielschichtiges Phänomen, das starre Normen schnell an ihre Belastungsgrenze bringt. Was heute als Stand der Technik gilt, kann morgen schon überholt sein. Das BauGB bietet einen Rahmen, aber keine Blaupause für jede lokale Herausforderung. Technische Innovationen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse und sich wandelnde gesellschaftliche Erwartungen sprengen die Logik von Paragraphen und Festsetzungen.

Ein weiteres Problem ist die Silo-Mentalität vieler Verwaltungen. Klimaanpassung wird oft als Aufgabe der Stadtplanung gesehen, während andere Ressorts – etwa Wasserwirtschaft, Umweltschutz oder Katastrophenschutz – nur am Rande beteiligt werden. Das führt zu Insellösungen und verhindert integrierte, ganzheitliche Strategien. Der Klimawandel macht aber nicht an Ressortgrenzen halt. Er erfordert Kooperation, Kommunikation und eine neue Kultur der Zusammenarbeit – jenseits von Hierarchien und Zuständigkeiten.

Auch die Einbindung der Öffentlichkeit bleibt häufig hinter den Möglichkeiten zurück. Bürgerbeteiligung wird zwar regelmäßig gefordert, ist aber in der Praxis oft eine Formalie. Echte Teilhabe, bei der lokale Expertise und Alltagswissen in die Klimaanpassung einfließen, findet selten statt. Dabei könnten offene Planungsprozesse, digitale Beteiligungsformate und interaktive Stadtmodelle – ähnlich den Urban Digital Twins – helfen, die Komplexität greifbarer zu machen und Akzeptanz zu schaffen. Hier liegt enormes Potenzial, das bisher kaum genutzt wird.

Schließlich bleibt die Frage nach der Finanzierung ungelöst. Klimaanpassung kostet Geld – und zwar nicht nur bei der Planung, sondern vor allem in der Umsetzung. Viele Kommunen stehen vor der Herausforderung, ambitionierte Ziele mit knappen Budgets zu realisieren. Förderprogramme gibt es zwar, sie sind aber oft befristet, bürokratisch und nicht auf die spezifischen Bedürfnisse vor Ort zugeschnitten. Hier sind Bund und Länder gefordert, verlässliche und flexible Finanzierungsinstrumente zu schaffen, die Innovationen ermöglichen statt verhindern.

Wer die Klimaanpassung allein durch Normen regeln will, verkennt die Komplexität der Aufgabe. Es braucht eine neue Planungskultur, die auf Kooperation, Experimentierfreude und Lernbereitschaft setzt. Normen können Orientierung geben – aber die eigentliche Arbeit beginnt erst danach. Die Zukunft der Klimaanpassung liegt nicht im Paragraphendschungel, sondern in der kreativen, mutigen Gestaltung unserer Städte und Landschaften.

Das Baugesetzbuch bleibt ein wichtiges Werkzeug – aber es ist kein Ersatz für Vision, Weitsicht und Tatkraft. Wer auf Nummer sicher gehen will, riskiert Stillstand. Wer wagt, kann gewinnen – für das Klima, die Lebensqualität und die Zukunft unserer Städte.

Fazit: Klimaanpassung braucht mehr als Gesetze – sie braucht Haltung

Das Baugesetzbuch hat die Klimaanpassung auf die Agenda der Stadtentwicklung gesetzt. Es fordert Kommunen und Planer dazu auf, die Herausforderungen des Klimawandels aktiv zu gestalten. Doch die Analyse zeigt: Die Normen sind ein Anfang, aber kein Ende. Sie geben Spielräume, schaffen Bewusstsein und setzen Impulse – aber sie ersetzen keine konsequente, integrierte Praxis. Die größten Hürden liegen nicht im Gesetzestext, sondern in der Umsetzung vor Ort, in der Koordination zwischen Ressorts, in der Einbindung der Öffentlichkeit und in der Bereitschaft, neue Wege zu gehen.

Wer echte Klimaresilienz will, muss das BauGB als Sprungbrett verstehen – nicht als Bremse. Es braucht Mut zu Innovation, Offenheit für Kooperation und die Bereitschaft, auch unbequeme Entscheidungen zu treffen. Städte und Gemeinden, die Klimaanpassung als Querschnittsaufgabe begreifen und in alle Ebenen der Planung integrieren, werden langfristig profitieren. Sie schaffen nicht nur Sicherheit vor Extremwetter, sondern auch mehr Lebensqualität, Grün und urbane Vielfalt.

Gleichzeitig bleibt der Gesetzgeber gefordert. Klarere Vorgaben, verbindliche Standards und bessere Förderung sind notwendig, um Klimaanpassung vom optionalen Ziel zur selbstverständlichen Praxis zu machen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen: Wer nur auf Freiwilligkeit setzt, riskiert eine Flickenteppich-Politik, die dem Klimawandel nicht gewachsen ist. Einheitliche Standards, überprüfbare Kriterien und echte Sanktionsmöglichkeiten könnten helfen, das Thema aus der Nische zu holen.

Doch am Ende entscheidet nicht das Gesetz, sondern der Geist, mit dem es gelebt wird. Klimaanpassung ist eine Gemeinschaftsaufgabe – sie braucht engagierte Planer, mutige Politiker, kreative Architekten, innovative Landschaftsgestalter und eine aktive Bürgerschaft. Nur so werden aus Paragraphen Realität, aus Zielen konkrete Maßnahmen – und aus Städten lebenswerte Räume für morgen.

Das Baugesetzbuch ist ein wichtiger Hebel, aber kein Allheilmittel. Wer sich auf Normen verlässt, bleibt im Rahmen des Möglichen. Wer darüber hinausdenkt, gestaltet Zukunft. In diesem Sinne: Klimaanpassung ist keine Frage der Vorschrift – sondern der Haltung.

Frescoes of the Roman city of Nida

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The Archaeological Museum Frankfurt is working with freelance conservators to conserve and restore the valuable Roman mural from Nida. Photo: Archaeological Museum Frankfurt

The Archaeological Museum Frankfurt is working with freelance conservators to conserve and restore the valuable Roman mural from Nida. Photo: Archaeological Museum Frankfurt

With a documented area of around 4,000 square meters, the Roman town of Nida is one of the best preserved and most extensively excavated Roman sacred sites in Germany. Fragments of a wall painting now give an idea of how important the settlement was in the time of the Roman Empire The Roman settlement of Nida in what is now Frankfurt-Heddernheim was one of the […]

With around 4,000 square meters of documented area, the Roman city of Nida is one of the best-preserved and most extensively excavated Roman sacred sites in Germany. Fragments of a wall painting now give an idea of how important the settlement was during the Roman Empire

During the Roman Empire, the Roman settlement of Nida in what is now Frankfurt-Heddernheim was the capital of the “Civitas Taunensium”, a civil Roman administrative unit of the province of Germania superior in what is now the Rhine-Main region, the Taunus and the Wetterau. Between 2016 and 2018, archaeologists discovered more than 5,000 fragments of Roman wall painting in a wall excavation carried out by the municipal heritage office.

The researchers had previously assumed that the central market, known as the forum, was located there, on the extension site of the Römerstadtschule. During the excavations, however, it turned out that a walled cult district with wooden and stone buildings as well as numerous shafts and pits was located on this site.

It is still unclear whether the plaster fragments belong to a single wall painting or to several frescoes. They were probably knocked off the walls and buried during a reconstruction at the beginning of the 3rd century AD. With the fragments now to be restored and other finds, it is possible to reconstruct part of the interior of the building and its furnishings. This will take the researchers several years, as despite the large number of fragments, they only represent a small part of the entire plastered interior.

The pieces were taken to the restoration workshop of the Archaeological Museum Frankfurt for further processing. There, the fragments were first secured, many of which were sometimes stored in boxes. This is because every movement causes abrasion, which makes it more difficult to put them together later. Sigrun Martins, conservator at the Archaeological Museum, explains that the edges in particular need to be stabilized with synthetic resin. It is also important to preserve the organic and inorganic pigments of the painting in order to prevent deterioration. In addition, each piece, which is usually no larger than the palm of a hand, is gently cleaned with steam. In addition to the colors and geometric patterns, the remains of the wall behind the plaster, possibly offset with wattle or traces of posts, also provide clues as to the arrangement of the fragments.

The Archaeological Museum Frankfurt is working with freelance conservators to conserve and restore the valuable find from Nida. The Ernst von Siemens Art Foundation is supporting the project through the Corona funding line. Although the museum is well equipped with three conservators, they would not be able to manage the conservation of the fragments alongside all the other tasks. No other museum in Frankfurt has such a constant and large influx of objects. Liane Giemsch, head of the restoration workshop, speaks of 340,000 objects in the collection, with 400 boxes from excavations by the Monuments Office being added every two years. Thanks to funding from the Ernst von Siemens Foundation, a team of restorers is now able to gain further insights with the help of pigment and mortar analyses.

Museum director Wolfgang David has no doubt that the work is worthwhile: “The wall plastering with geometric patterns, but also with figurative depictions of plants, animals and people, testifies to the importance of the garrison site and later main town of the administrative district of Civitas Taunensium.” Frescoes like those in Roman Nida were only found in a few cities beyond the Mediterranean.